Fassaden für Wohnhäuser, Garagen und Gewerbeobjekte.

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Die Gestaltungsmöglichkeiten einer Fassade sind sehr vielfältig

Fassaden sollen nicht nur funktional sein, etwa um das Gebäude vor Witterungseinflüssen zu schützen, sondern zugleich auch energetische Aufgaben erfüllen und dem Gebäude über das Design der Fassadenerkleidung ein Gesicht geben. Das lateinische Wort ,facies‘, von dem das Wort Fassade stammt, bedeutet Angesicht oder Gesicht. Es ist die sichtbare Gebäudehülle mit funktionalen und repräsentativen Merkmalen.

Eine sehr schöne Fassadenverkleidung für eine Garage.
Eine Fassade sollte repräsentativ sein

Ihre neue Fassade bei Neubau und Sanierung

Eine Fassade verbindet Form und Funktion

Für die Gestaltung von Objekt-Fassaden kommen bei uns verschiedenste Werkstoffe zum Einsatz, in der Regel Glas, Naturstein, Holz, Metall, Titanzink, Kupfer, Aluminium oder Stahltrapezprofile. Vom Aufbau sind Fassaden in der Hauptsache hinterlüftete Außenwandbekleidungen, Wärmedämmverbundfassaden, Vorhangfassaden, Sandwichfassaden oder Kassettenfassaden. Dies kommt auf den Baukörper und die bauphysikalischen Ziele bei Neubau oder Sanierung an. Es gibt noch weitere Fassadensysteme, wie etwa Hybridfassaden oder auch Medienfassaden, die jedoch eher in Hochhäusern oder als Werbeflächen Verwendung finden.

Die wichtigsten Fassadensysteme

  • Hinterlüftete Außenwandbekleidung, welche auch als vorgehängte hinterlüftete Fassade (kurz VHF) bezeichnet wird. An eine Verankerung werden Wärmedämmung, ein Raum zur Hinterlüftung und die Fassadenverkleidung als Witterungsschutz angebracht. Beschrieben werden die Anforderungen an diese Fassade in der DIN 18516.
  • Vorhangfassade, welche die äußere Hülle eines Gebäudes bildet und als eigene Schale vor dem eigentlichen Tragwerk steht. Sie ist also eine leichte Außenwand ohne statische Funktion für den Gebäudekörper und ohne Hinterlüftung. Die Vorhangfassade wird häufig in Kombination mit einer Skelettbauweise genutzt. Beschrieben werden die Anforderungen an diese Fassade in der DIN EN 13119.
  • Wärmedämmverbundfassade, die, wie schon aus dem Namen hervorgeht, zur Dämmung von Fassaden in Verbindung mit Verbundwerkstoffen (Armierungslage, Putz, Farbe). Auch diese Fassade hat keine Hinterlüftung, weshalb sie bevorzugt mit diffusionsoffenen Putzen und Farben umgesetzt wird. Beschrieben werden die Anforderungen an diese Fassade in der DIN 18345 und DIN 55699.

Die Doppelfassade

Eine Weiterentwicklung der hinterlüfteten Außenwandbekleidung ist die Doppelfassade, welche als Abluftfassade, Pufferfassade oder Zweite-Haut-Fassade ausgebildet werden kann, welche dann nicht hinterlüftet (Außenluft strömt durch den Hohlraum zwischen den Fassadenteilen von unten nach oben) sind, sondern unterschiedliche Lüftungsführungen zwischen Innenraum und Außenseite darstellen. Die Außenseite (auch Sekundärfassade genannt) erfüllt neben dem Schutz vor Witterungseinflüssen hierbei oft eine architektonische Funktion hinsichtlich Design, Farbe, Form oder Gestaltung. Die Innenseite (auch Primärfassade genannt) wird als Wärmedämmung ausgebildet und befindet sich zumeist direkt auf dem Baukörper. Zwischen den beiden befindet sich ein unterschiedlich stark ausgeprägter Hohlraum, welcher als thermische Pufferzone zwischen Innenraum und Außenbereich dient oder – im Falle der Pufferfassade – ein geschlossenes System darstellt.

Vorgehängte hinterlüftete Fassaden (VHF)

Diese Fassaden sind der Standard im Objekt- und Bürobau, da sie sich sowohl für die Sanierung im Bestand als auch für den Neubau eignen. Neben den energetischen Vorteilen dieser Fassadenform lassen sich so gerade Bestandobjekte sehr gut umgestalten und zu repräsentativen Objekten machen.

Für alle Fassadensysteme gilt, dass die Statik des Baukörpers für die Befestigung ausreichen muss und dass nur zugelassenes Befestigungsmaterial verwendet wird. Hierbei ist nicht nur das Eigengewicht der Fassade von Bedeutung, sondern in erheblichem Maße die Windlast, deren Druck oder Sog mit erheblichen Kräften auf eine Fassade einwirken kann. Bauphysikalisch sind weiterhin Aspekte des Brandschutzes, Feuchteschutzes, Schallschutzes und Wärmeschutzes zu beachten. 

Instandhaltung und Wartung

Zur nachhaltigen Sicherung und zum Erhalt der Fassade ist eine fachgerechte Wartung und Pflege zu empfehlen – auch während der Dauer des Gewährleistungszeitraumes –, denn das Unterlassen von Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen kann zum Ausschluss der Gewährleistungsansprüche führen. Die Wartung und Pflege dient zum Erhalt der teuren Fassade und zur Abwendung von Personenschäden oder Sachschäden.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich einer Fassadenverkleidung für Ihr Wohnhaus oder Ihre Gewerbeimmobilie.

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