Eine Absturzsicherung in gefährlichen Bereichen rettet Leben.

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Eine Absturzsicherung rettet nicht nur Leben, sondern ist zudem auch vorgeschrieben.

Die Einrichtung einer Absturzsicherung erfolgt über feste Anschlagspunkte für eine Seilsicherung auf Dächern. Diese Sicherungen sind ab einer Höhe von 2 Metern verbindlich zu montieren und dienen der Sicherung (per Seil und Absturzgeschirr) von auf dem Dach befindlichen Personen während Prüfungs-, Montage- oder Dacharbeiten. Eine Absturzsicherung wird auch Sekurant genannt. “Sekurant“ ist allerdings ein Markenname von Absturzsicherungen des renommierten Herstellers Skylotec GmbH, der Sicherheitssysteme für das Baugewerbe, Industrie Sport, Medizin und andere Bereiche herstellt. (https://www.skylotec.com/)

Anschlagspunkt für Sicherheitsgeschirr zur Absturzsicherung auf einem Flachdach.
Anschlagspunkte einer Absturzsicherung auf einem Flachdach.
Anschlagspunkte für die Selbstsicherung auf dem Dach

Die Absturzsicherung

Fallsicherungen sind schon ab geringer Höhe Vorschrift

Schon ab einer Höhe von einem Meter potenzieller Fallhöhe müssen gemäß DIN 4426 Verkehrswege auf Dachflächen gesichert werden, wenn der Weg oder Arbeitsort im absturzgefährdeten Bereich liegt. Hier ist zwischen verpflichtender Sicherung durch feste Einbauten und einer persönlichen Sicherung bzw. temporären Sicherung (etwa durch ein Baugerüst) zu unterscheiden.

Jedes Jahr ereignen sich bei Bauarbeiten, insbesondere im Dachbereich, folgenschwere Arbeitsunfälle durch Absturz, die auf eine fehlende Absturzsicherung zurückzuführen sind – und zu vermeiden gewesen wären. Der Gesetzgeber schreibt vor, ab welcher Höhe Sicherungsmaßnahmen und in welcher Form für Arbeitgeber und/oder bauseits verpflichtend sind.

Absturzgefährdete Bereiche an Absturzkanten auf dem Dach

Liegen Arbeitsstellen oder Verkehrswege (für Dacharbeiten, aber auch für Schornsteinfeger, Prüfungen, Montagen) näher als 2 Meter an einer Absturzkante, so bezeichnet man diese als absturzgefährdeten Bereich. Das ist insbesondere auf Flachdächern immer der Fall. Eine Absturzsicherung ist hier Pflicht. Absturzkanten sind die Dachkante, der Rand einer Lichtkuppel oder RWA (Rauch- und Wärmeabzug-Anlagen). Ab einer Dachneigung von mehr als 20 Grad muss grundsätzlich auf eine permanente Absturzsicherung geachtet werden. 

„Eine Gefährdung durch Absturz liegt bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,0 m vor“ [ASR 4.1(4)]. Absturz wird definiert als „das Herabfallen von Personen auf eine tiefer gelegene Fläche oder einen Gegenstand. Als Absturz gilt auch das Durchbrechen durch eine nicht tragfähige Fläche oder das Hineinfallen und das Versinken in flüssigen oder körnigen Stoffen“.

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft DGUV-Vorschrift 38

„Um Pflege, Wartung und Instandsetzungsarbeiten vornehmen zu können, sollen bei Dächern mit Abdichtungen bereits bei der Planung Maßnahmen zur Absturzsicherung, z. B. Anschlagpunkte vorgesehen werden. Dabei sind die bauaufsichtlichen Anforderungen der Länder zu berücksichtigen“. 

Flachdachrichtlinie Punkt 1.4 (15)

Wird eine feste Absturzsicherung durch Sekuranten schon in der Planungsphase berücksichtigt, kann die Montage über Spezialsysteme im Dachschichtaufbau optimal berücksichtigt werden. Es gibt auch Sekuranten, die auch ohne Durchdringung der Dachhaut befestigt werden können. 

Genutzt werden Sekuranten mit einer persönlichen Sicherheitsausrüstung (PSA), die einem Klettergurt oder Auffanggurt ähnlich ist. Neben dieser individuellen Sicherung mittels eines Sekuranten gibt es noch die Möglichkeit von „kollektiven Sicherungsmaßnahmen“. Dahinter verbergen sich Geländer, Gitter, Netze und andere Absturzsicherungen, welche eine freie Bewegung auf der Dachfläche ohne PSA ermöglichen.

Zu guter Letzt möchten wir noch darauf hinweisen, dass eine Dokumentation der Montage und der regelmäßigen Wartung von Sekuranten Pflicht ist.

Die wichtigsten Vorschriften zu Fall- und Anseilschutz

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

  • DGUV Information 201-056 „Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern“
  • DGUV Grundsatz 312-906 „Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz“
  • DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“

Deutsche Industrienorm

  • DIN 4426 „Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen – Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege – Planung und Ausführung“

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

  • ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“

Wir planen und montieren eine Absturzsicherung mit perfekt abgestimmten Anschlagpunkten, Sicherungssysteme und Schutzgeländer mit Dokumentation.

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